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Neuregelung für 0180-Servicetelefonnummern seit 1. März 2010 in Kraft

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Am 1. März diesen Jahres traten wichtige Neuregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Hierbei ergeben sich wichtige Änderungen bei Hinweisen auf 0180-Servicerufnummern welche u. a. auch direkte Auswirkungen auf beispielsweise Versicherungsvermittler und Versicherungsberater haben. Konkret geht es z. B. um die gemeinsame Registerstelle beim DIHK mit einer 01805-Rufnummer, aber natürlich sind von der Neuregelung auch alle anderen 0180x-Rufnummern betroffen. Bei allen 0180x-Rufnummern müssen zukünftig zwingende Angaben zum Verbindungspreis, vor allem zum Höchstpreis bei Verbindungen aus Mobilfunknetzen gemacht werden!

Bitte überprüfen Sie Ihr jeweiliges Impressum!

0180-1 3,9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute.

0180-2 6 Cent aus dem deutschen Festnetz je Gespräch, Mobilfunk maximal 42 Cent je angefangene Minute.

0180-3 9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute.

0180-4 20 Cent aus dem deutschen Festnetz je Gespräch, Mobilfunk maximal 42 Cent je angefangene Minute.

0180-5 14 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute.

Alle Angaben ohne Gewähr.